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19. Februar 2020 Geschrieben von Franziska Nauck

Keine Missverständnisse und Rückfragen mehr – So formulieren Sie Bezüge präzise

Wenn wir beruflich schreiben, wollen wir Missverständnisse und Rückfragen möglichst vermeiden. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns präzise ausdrücken. Doch sich unmissverständlich und präzise auszudrücken, ist gar nicht so einfach.

Oftmals entstehen Missverständnisse oder Rückfragen, weil wir falsche Bezüge zwischen Aussagen herstellen. Wie können Sie dies vermeiden? Wir zeigen Ihnen das heute an drei Beispielen:

Beispiel 1: Das Verb des Hauptsatzes passt nicht zum (verkürzten) Nebensatz

In den letzten Jahren hat sich einiges getan, wie z. B. eine neue Antriebstechnologie und ein neues Sicherheitssystem.

Der Impuls ist klar: Wer das schreibt, will die Formulierung straffen und lässt daher das Verb im Nebensatz weg. An sich eine gute Idee. Doch das Problem in diesem Fall: Das Verb des Hauptsatzes passt nicht zu den Substantiven im Nebensatz.

„Es hat sich einiges getan“ ist eine sprachliche Wendung, die nicht auf ein konkretes Ding bezogen werden kann. Die Substantive passen daher nicht dazu.

Wie können Sie nun überprüfen, ob das Verb des Hauptsatzes auch zum Nebensatz passt? Indem Sie den Inhalt des Nebensatzes in den Hauptsatz packen.

In unserem Beispiel klingt das so: „In den letzten Jahren hat sich eine neue Antriebstechnologie und ein neues Sicherheitssystem getan.“ Das ergibt keinen Sinn, wie wir jetzt sofort erkennen.

Um zu erläutern, was der allgemeine Hauptsatz konkret bedeutet, kommen wir in diesem Fall nicht umhin, neu anzusetzen und im zweiten Teil ein neues Verb zu nutzen.

>> Präzise formuliert heißt es dann:

In den letzten Jahren hat sich einiges getan. So wurden z. B. die Antriebstechnologie und das Sicherheitssystem erneuert.

Beispiel 2: Die Verknüpfung zwischen zwei Sätzen ist falsch.

Unsere Leistung besteht darin, alle Transaktionen zu überwachen und betrugsverdächtige Transaktionen zu verhindern. Aus diesem Grund wurde die Transaktion am 20.02.2020 abgelehnt, die mit der Karte von Frau Pech getätigt werden sollte.

Wurde die Transaktion über die Karte von Frau Pech abgelehnt, weil die Leistung des Unternehmens darin besteht, alle Transaktionen zu überwachen und betrugsverdächtige zu verhindern? Denn das ist es, was die Einleitung des zweiten Satzes mit „aus diesem Grund“ aussagt. Nein. Die Transaktion wurde verhindert, weil sie als betrugsverdächtig eingestuft wurde.

Doch diese Aussage fehlt hier. Während im ersten Satz eine allgemeine Tatsache beschrieben wird, geht es im zweiten Satz unvermittelt um einen konkreten Fall. Das Wort, auf das sich der zweite Satz bezieht, steckt zwar in der Formulierung drin; um den präzisen Bezug herzustellen, brauchen wir aber diese Aussage als Übergang von der allgemeinen Ebene auf den konkreten Fall.

>> mit präzisem Bezug

Wir überwachen alle Transaktionen und verhindern betrugsverdächtige Transaktionen. Die Transaktion von Frau Pechs Karte am 20.02.2020 wurde als betrugsverdächtig eingestuft und deshalb abgelehnt.

Beispiel 3: Die Irritation entsteht durch ein falsch gewähltes Pronomen

Häufig werden falsche Relativpronomen gewählt. Relativpronomen sind die kleinen Wörter, die wir für ein Nomen (deshalb „Pro-Nomen“ = Fürwort) einsetzen, um ein Verhältnis („relativ“) zu beschreiben. 

Wie sieht es aus, wenn diese falsch gewählt werden?

Außerdem tritt auch die neue Urlaubsregelung in Kraft, welches den verlässlichen Personaleinsatz vereinfachen soll.

„Welches“ ist in diesem Fall falsch, da sich „welches“ immer direkt auf ein sächliches Nomen bezieht, z. B.: Außerdem tritt das Gesetz in Kraft, welches …

Doch in diesem Beispiel findet sich im Hauptsatz kein sächliches Nomen. Daher drei mögliche richtige Varianten:

  1. Außerdem tritt auch die neue Urlaubsregelung in Kraft, was den verlässlichen Personaleinsatz vereinfachen soll.

Das „was“ bezieht sich hier auf die ganze Aussage, also auf das Inkrafttreten der Regelung. Das war wahrscheinlich die Absicht, die hinter dem „welches“ steckt.

  • Außerdem tritt auch die neue Urlaubsregelung in Kraft, welche den verlässlichen Personaleinsatz vereinfachen soll.

Das „welche“ bezieht sich direkt auf die Urlaubsregelung.

  • Außerdem tritt auch die neue Urlaubsregelung in Kraft, die den verlässlichen Personaleinsatz vereinfachen soll.

Das „die“ ist hier synonym für „welche“. Beide Varianten sind als Relativpronomen korrekt.

Welche Fragen oder Beispiele haben Sie zum Thema „Präzise schreiben“? Schicken Sie sie uns – wir sind sehr gespannt!

Herzlichst
Franziska Nauck und Nadja Buoyardane

Veröffentlicht am 19. Februar 2020 | Übersicht über alle Beiträge im Archiv

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